Altersversorgung des Geschäftsführers

Die Altersversorgung von Geschäftsführern, Inhabern und Gesellschafter-Geschäftsführer ist die Kür der Altersversorgung. Hier gilt es private Planung, betriebliche Möglichkeiten, gesetzliche Vorschriften und steuerliche Rahmenbedingungen unter ein Dach zu vereinen.Aufgrund der Richtlinien zur Handelsbilanz sind die Auswirkungen auf bestehende Zusagen dramatisch. Eine einfache Lückendeckung reicht nicht mehr aus. Das anhaltend niedrige Zinsniveau verschärft diese Situation extrem.

Wir prüfen auch ihre bestehende Pensionszusagen. Rund 80% aller Pensionszusagen sind nicht ausreichend insolvenzgeschützt. Die Rückdeckung ist darüberhinaus in vielen Fällen notleidend.

Wir präsentieren Ihnen neue Versorgungskonzepte und Rückdeckungsmöglichkeiten. Sanierungen von bestehenden Versorgungen sind arbeitsintensiv und stellen höchste Ansprüche. Deshalb arbeiten wir hier eng mit Ihren Rechts- und Steuerberatern zusammen.Auch bestehende Zusagen lassen sich ändern und anpassen. Auslagerungen schaffen bilanzielle Freiräume und verbessern die Bonität der Unternehmen.

Auch die Ehegatten der Unternehmer dürfen nicht vernachlässigt werden. Sozialversicherungspflicht ist nicht nur bei Geschäftsführern sondern auch bei deren Ehegatten zu prüfen. Wir bieten ihnen diese Prüfungen zusammen mit uns zusammenarbeitenden Rechtsanwälten und Steuerberatern an.

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