Vollmachten

Vollmachten für den Fall des Falles

Schlägt das Schicksal zu, ist das oft nicht nur gesundheitlich ein Problem. Ein Notfallordner mit wichtigen Vollmachten stellt sicher, dass Angehörige von Betroffenen handlungsfähig bleiben. Hier finden Sie eine Zusammenfassung.

Jeder kann zum Patienten werden und plötzlich nicht mehr in persönlichen Angelegenheiten infolge einer Krankheit oder hohen Alters selbst Entscheidungen fällen. Deshalb ist es wichtig dies jetzt festzulegen und dafür zu sorgen, daß dieser Wille auch umgesetzt werden kann. Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Patientenverfügung 
                  
Hier legen Sie fest, in welchem Umfang Sie in Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen, wie z.B. lebenserhaltenden Maßnahmen, Wiederbelebung und konkreten medizinischen Behandlungen und Maßnahmen und ärztliche Eingriffe einwilligen oder untersagen. Eine Betreuerin oder Bevollmächtigter prüfen im Ernstfall, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Deshalb ist neben einer Patientenverfügung zumindest eine Betreuungsverfügung notwendig, besser noch eine Vorsorgevollmacht.

Vorsorgevollmacht

Mit dieser wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z.B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Die Bevollmächtigte wird zur Vertreterin des Willens des Vollmachtgebers. Sie verschafft dem Willen des dann nicht mehr Einwilligungsfähigen Ausdruck und Geltung. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht sollte auch die Kontenvollmacht geregelt werden.  Die Vorsorgevollmacht verhindert die gesetzliche Betreuung.

Betreuungsverfügung

Kann eine Person z.B. wegen Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen und liegt keine gültige Vorsorgevollmacht vor, wird ein Betreuer/in bestellt. Die Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung gegenüber dem Familiengericht, wer diese Betreuung übernehmen soll. Andernfalls bestellt das Gericht eine Betreuerin.

Wir unterstützen Sie vom Erstgespräch bis zu den rechtlich notwendigen Dokumenten, die von mit uns kooperierenden Rechtsanwälten und ggfs. Steuerberatern ausgearbeitet werden.

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In diesem Zusammenhang treten häufig Fragen nach ethischen und rechtlichen Gestaltungen auf, die wir empfehlen gemeinsam mit einem Rechtsanwalt und Ihrer Hausärztin zu besprechen.


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